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Abgangsentschädigung nach Kündigungsanfechtung - keine Verlängerung der Pflichtversicherung

RechtsprechungSozialversicherungARD 6408/13/2014 Heft 6408 v. 31.7.2014

AlVG: § 12 Abs 1 Z 2

ASVG: § 11 Abs 2, § 49 Abs 3 Z 7

Eine "freiwillige Abfertigung", die ein Dienstgeber einem gekündigten Dienstnehmer im Gegenzug zur Zurückziehung einer Kündigungsanfechtungsklage gezahlt hat, ist eine Abgangsentschädigung iSd § 49 Abs 3 Z 7 ASVG und führt daher nicht zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung gemäß § 11 Abs 2 ASVG (vgl VwGH 11. 7. 2012, 2009/08/0117, ARD 6262/8/2012).

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