ArbVG: § 121 Z 3, § 122 Abs 1 Z 5
Hat ein Betriebsratsmitglied in einem E-Mail an den Generaldirektor und rund 30 Führungskräfte des Unternehmens nicht dem Arbeitgeber selbst, sondern BR-Kollegen einer anderen Fraktion "Stasi-Methoden" vorgeworfen, rechtfertigt dies - trotz der Verpflichtung des Arbeitgebers, für ein angemessenes Verhalten zwischen den Arbeitnehmern Sorge zu tragen - noch nicht die Entlassung des BR-Mitglieds.