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Kündigung eines BR-Mitglieds wegen beharrlicher Pflichtverletzung

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6408/11/2014 Heft 6408 v. 31.7.2014

ArbVG: § 121 Z 3, § 122 Abs 1 Z 5

Hat ein Betriebsratsmitglied in einem E-Mail an den Generaldirektor und rund 30 Führungskräfte des Unternehmens nicht dem Arbeitgeber selbst, sondern BR-Kollegen einer anderen Fraktion "Stasi-Methoden" vorgeworfen, rechtfertigt dies - trotz der Verpflichtung des Arbeitgebers, für ein angemessenes Verhalten zwischen den Arbeitnehmern Sorge zu tragen - noch nicht die Entlassung des BR-Mitglieds.

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