KBGG: § 2
IAEO-Amtssitzabkommen
Sind drittstaatsangehörige Ehepartner österreichischer Angestellter der IAEO gemäß dem IAEO-Amtssitzabkommen von den österreichischen Vorschriften über die Familienbeihilfe ausgeschlossen, so haben sie auch keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.