Arbeitnehmer werden oft und gerne veranlasst, Dienstreisen auf sich zu nehmen. Nach den aktuellen Ergebnissen der Statistik Austria wurden allein im Jahr 2012 knapp 3,9 Mio "Geschäftsreisen" unternommen. Das entsprach einer Zunahme von 7,0 % im Vergleich zum Vorjahr. Trotz der quantitativ hohen Bedeutung für das österreichische Arbeitsleben sehen die arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen weder eine allgemeingültige Definition der "Dienstreise" vor, noch enthalten sie konkrete Bestimmungen zu Reisekostenentschädigungen oder der Frage, ob und gegebenenfalls wie viel der verbrachten Zeit als Arbeitszeit zu bezahlen ist. Gesetzlich ausdrücklich geregelt sind etwa "Reisezeiten" bzw "Wegzeiten", wobei sich die Bestimmungen des AZG auf die besondere Behandlung von Reisezeiten im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Grenzen der Normalarbeitszeit bzw der (zulässigen) Höchstarbeitszeit beschränken. Fragen entstehen aber insbesondere auch iZm der arbeitszeit- bzw entgeltrechtlichen Handhabung der Dienstreise im Vergleich zum gewöhnlichen Dienstbetrieb.