EStG: § 34
Die Anschaffungskosten eines Elektromobils "Neptun" iHv € 5.300,- sind bei einem Gehbehinderten, der sich sonst nicht außerhalb des Hauses fortbewegen könnte, als außergewöhnliche Belastung iSd § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen (= nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel) anzuerkennen.