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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeARD 6405/1/2014 Heft 6405 v. 10.7.2014

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2014 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 269/2014, (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind. (BGBl II 2014/163, ausgegeben am 30. 6. 2014)

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