Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die Möglichkeiten älterer Arbeitnehmer, gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung gerichtlich vorzugehen. Neben einer Anfechtung der Kündigung wegen Sozialwidrigkeit, kann sich der Arbeitnehmer unter Umständen auch auf eine Diskriminierung wegen des Alters und - wenn die Kündigung mit dem Anspruch auf eine gesetzliche Alterspension verknüpft wird - auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts berufen.