Der Autor geht auf Unterschiede zwischen Kündigungsentschädigung und anderen Beendigungsansprüchen wie Abfertigung und Urlaubsersatzleistung im Hinblick auf das Bestehen von Verfallsfristen und Anrechnungsbestimmungen näher ein und berücksichtigt insbesondere die dazu in der (neueren) Rechtsprechung auftretenden Tendenzen. So ist etwa eine dreimonatige Verfallsfrist zur Geltendmachung der Abfertigung nicht unangemessen. Eine Verkürzung der zwingenden sechsmonatigen Frist zur Geltendmachung der Kündigungsentschädigung komme hingegen nicht infrage. Im Zusammenhang mit Anrechnungsfragen meint Gerhartl etwa, dass fraglich sei, ob in Bezug auf den Teil der Kündigungsentschädigung, der für den während der fiktiven Kündigungsfrist neu entstandenen - hypothetischen - Urlaubsanspruch gebührt, eine Anrechnung des in einem neuen (bzw absichtlich nicht begründeten) Arbeitsverhältnis (fiktiv) erworbenen Urlaubsanspruches in Betracht komme, was er verneint.