Unter dem Schlagwort "Bring your own device" versteht man die Möglichkeit für Arbeitnehmer, in der Arbeit ihre eigenen, auf ihre Bedürfnisse abgestimmten elektronischen Geräte, wie Smartphones, Notebooks oder Tablets, zu verwenden. Gleich drei Beiträge in der April-Ausgabe der Zeitschrift ecolex 2014 beschäftigen sich mit diesem aktuellen Trend, der sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vorteile bringen kann, aber auch rechtliche und technische Risiken birgt. Diese erfordern von Arbeitgebern eine umfassende BYOD-Strategie, die zwingend in einer entsprechenden BYOD-Policy (Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung) umgesetzt werden sollte, die vor allem Regelungen zu folgenden Punkten enthalten sollte: Verwendung und Verwahrung des Geräts, Verwaltung des Geräts (Einräumung von Rechten), Meldepflichten bei Verlust/Diebstahl, Kostentragung, Haftung, Arbeitszeitaufzeichnung, Beendigung des Dienstverhältnisses, Konsequenzen bei Verstößen. Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht bedarf BYOD klarer Regeln, um die gesetzlichen Anforderungen auch bei Einsatz privater Endgeräte durch die Mitarbeiter erfüllen zu können.