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Körber-Risak, Arbeitsrechtliche Due Diligence, TRAiNiNG 2/2014, 50.

LiteraturübersichtArbeitsrechtARD 6404/19/2014 Heft 6404 v. 3.7.2014

Unter einer arbeitsrechtlichen Due-Diligence-Prüfung versteht man die mit "gebotener Sorgfalt" durchgeführte Risikoprüfung arbeitsrechtlicher Prozesse und Dokumente. Die Autorin zeigt in ihrem Beitrag auf, dass sich eine solche Risikoprüfung durch externe Rechtsberater nicht nur im Zuge eines geplanten Unternehmensverkaufs lohnt, sondern auch generell, um gewachsene und teilweise überholte oder gar hemmende arbeitsrechtliche Strukturen im Unternehmen aufzuzeigen, aufzuarbeiten und gründlich zu bereinigen. Die Berater zeigen mögliche Risikoquellen und wunde Punkte auf und ermöglichen deren Beseitigung, noch bevor daraus (teure) Probleme werden. Gegenstand einer Legal-Due-Diligence-Prüfung sollten nach Ansicht der Autorin jedenfalls folgende Unterlagen sein: sämtliche Dienstverträge, Werkverträge, freie Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen, Betriebsübungen, schriftliche Weisungen. Auch die Prüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen könne vor Verwaltungsstrafen schützen.

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