Die Richtlinien zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Kraftfahrzeugsteuer mit Letztstand zum 1. 1. 1997 wurden aktualisiert und neu aufgelegt. Die neuen MVSKR stellen einen Auslegungsbehelf zum Versicherungssteuergesetz (motorbezogene Abschnitte) sowie zum Kraftfahrzeugsteuergesetz, jeweils idF AbgÄG 2014, dar und sind ab 1. 6. 2014 anzuwenden. (Richtlinie des BMF 1. 6. 2014, BMF-010206/0048-VI/5/2014)