Ab dem 1. 4. 2012 wurden die Bestimmungen betreffend Grundstücksveräußerungen neu geregelt und hat die Erhebung der Einkommensteuer nun im Wege der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) zwingend bei Selbstberechnung durch Parteienvertreter zu erfolgen. Da die zum Teil sehr komplexen gesetzlichen Bestimmungen zu vermehrten Anfragen von Parteienvertretern bei den Wohnsitz- und Lagefinanzämtern führten, wurde eine zentrale Auskunftsstelle für rechtliche Fragen zur ImmoESt zeitlich befristet von 1. 6. 2013 bis 31. 12. 2013 eingerichtet. Die mit den Fällen herangetragenen Rechtsfragen haben - nach einer längeren Begutachtungsphase - nun Eingang in eine 56-seitige BMF-Info gefunden, die ua Lösungsvorschläge zur Hauptwohnsitzbefreiung oder zu vermögensverwaltenden Personengesellschaften enthält.