ABGB: § 1117, § 1118
GmbHG: § 16
1. Bei Arbeitskräfteüberlassung ist die Beschäftigerin - ohne eine entsprechende Vereinbarung zwischen Überlasserin und Beschäftigerin - nicht berechtigt, aus Eigenem das Arbeitsverhältnis zwischen der Überlasserin und dem überlassenen Arbeitnehmer zu beenden.