Mit dem Arbeitsmarktpaket 2014 (siehe BGBl I/2014, ARD 6396/18/2014), das va die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt sowie die Senkung der Lohnnebenkosten zum Ziel hat, wurde ua die Absenkung des UV-Beitrags von 1,4 % auf 1,3 % beschlossen. Diese Änderung tritt bereits mit 1. 7. 2014 in Kraft. In der Sozialversicherung wird eine neue Verrechnungsgruppe - C14 - für die Reduzierung des UV-Beitrags eingeführt (siehe auch ARD 6401/18/2014).