KBGG: § 5 Abs 4
Die für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erforderliche Mindestbezugsdauer von 2 Monaten ist dann nicht erforderlich, wenn nach einem Bezugswechsel zwischen den Elternteilen der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in den ersten zwei Bezugsmonaten aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes endet.