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Urlaubsersatzleistung bei Mutterschaftsaustritt während Karenz und vorheriger Elternteilzeit

RechtsprechungUrlaubsrechtARD 6402/8/2014 Heft 6402 v. 20.6.2014

UrlG: § 10

MSchG: § 15j Abs 9, § 15r

Befindet sich eine (ursprünglich vollzeitbeschäftigte) Arbeitnehmerin nach der Geburt ihres ersten Kindes zuletzt in Elternteilzeit und nimmt sie nach der Geburt eines weiteren Kindes Karenz in Anspruch, kommt es gemäß § 15j Abs 9 MSchG zu einer ex lege-Beendigung der Teilzeitbeschäftigung. Im Fall eines vorzeitigen Austritts während der Karenz ist somit eine Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchte Urlaubsansprüche aus früheren Jahren auf Basis des (mit Karenzantritt) wieder auflebenden Vollzeitarbeitsverhältnisses und nicht des Teilzeitarbeitsverhältnisses zu berechnen.

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