In der bis 27. Juni 2014 andauernden Juni-Session des VfGH steht auch die Neuregelung bei der Besteuerung von Managergehältern auf der Tagesordnung der Verfassungsrichter. Mehrere Industrieunternehmen haben sich mit Individualanträgen gegen die mit dem AbgÄG 2014 eingeführte Maßnahme gewehrt. Die Antragsteller sind der Meinung, die Regelung, dass Unternehmen Gehälter von über € 500.000,- nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können, sei unsachlich und greife außerdem in das Recht der Unverletzlichkeit des Eigentums ein. Die schriftlichen Entscheidungen des VfGH aufgrund der Beratungsergebnisse werden zumeist in den Wochen nach Sessionsende veröffentlicht.