Am 20. bzw 28. 5. 2014 wurde die im Zuge der parlamentarischen Behandlung nicht mehr abgeänderte Regierungsvorlage zur Novelle des GrEStG (siehe schon ARD 6398/22/2014 zur RV sowie ARD 6392/23/2014 zum ME) im Nationalrat und im Bundesrat beschlossen und umgehend im BGBl I 2014/36, ausgegeben am 30. 5. 2014, kundgemacht. Rechtzeitig vor Ende der Übergangsfrist kommt es somit zu einer Ersatzregelung für den von der VfGH-Aufhebung per 1. 6. 2014 betroffenen Bereich der Bemessung der Grunderwerbsteuer.