EStG: § 108c, § 108f
BAO: § 214, § 216
Für die Frage, ob die aus der Bildungsprämie und den Lehrlingsausbildungsprämien resultierenden Gutschriften zur Tilgung von Konkursforderungen der Abgabenbehörde (USt) verwendet werden dürfen, ist entscheidend, ob die gegenständlichen Prämienansprüche der Gemeinschuldnerin aus insolvenzrechtlicher Sicht in den Zeitraum vor (Konkursgegenforderung) oder nach Konkurseröffnung fallen und je nachdem mit Konkursforderungen des Finanzamts aufrechenbar sind oder nicht.