AngG: § 27 Z 1
Die Weiterleitung von betrieblichen Daten an eine private E-Mail-Adresse durch einen Arbeitnehmer kurz nach seiner Selbstkündigung rechtfertigt nicht zwingend die Entlassung des Arbeitnehmers wegen Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 AngG.