BPG: § 3
PKG: § 48
Die Frage, ob bei einem leistungsorientierten Betriebspensionsmodell eine Nachschusspflicht des Arbeitsgebers besteht, wird weder vom PKG noch vom BPG vorgegeben, sondern ist durch Auslegung der Leistungszusage zu beantworten. Wird im Pensionskassenvertrag eine solche Nachschusspflicht des Arbeitgebers nicht ausdrücklich geregelt, kann eine solche nicht ohne Weiteres angenommen werden (vgl OGH 20. 10. 2004, 8 ObA 112/03h, ARD 5573/3/2005: Anhaltspunkte dafür, bei Übertragungen nach § 48 PKG zumindest im Zweifel von einer Nachschusspflicht auszugehen, ergeben sich aus dem Gesetz nicht).