Ein Beitrag der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in ihrem aktuellen Newsletter NÖDIS gibt Auskunft darüber, für welche Personengruppen die Arbeiterkammerumlage abzuführen ist.
NÖDIS - Newsletter der NÖGKK Nr 6, Mai 2014
Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,50 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage und ist vom Versicherten allein zu tragen. Der Umlagebetrag wird vom Dienstgeber für die bei ihm beschäftigten kammerzugehörigen Dienstnehmer vom Lohn (Gehalt) einbehalten. Die Arbeiterkammerumlage wird vom Krankenversicherungsträger eingehoben und an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abgeführt.