Der VwGH hat mit seinem bahnbrechenden Erkenntnis VwGH 22. 5. 2013, 2009/13/0031, ARD 6340/11/2013, über die Auslegung des Arbeitgeberbegriffs in der 183-Tage-Klausel der DBA schwierige Abgrenzungsfragen aufgeworfen, da er das für ihn relevante Kriterium der wirtschaftlichen Lohnkostentragung nicht näher bestimmt. Nach Ansicht des Autors ist nicht allein auf die Weiterverrechnung der Vergütungen abzustellen und ist es in Fällen der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung weiterhin denkbar, dass der Überlasser seine Arbeitgebereigenschaft nicht verliert, wenn er in Wirklichkeit eine "Aktivleistung" erbringt, eben weil der Überlasser die relevanten Arbeitgeberfunktionen vorwiegend ausübt. Dziurdz weist auch darauf hin, dass vor allem in Fällen der konzerninternen Arbeitskräfteüberlassung oder -entsendung jedoch das Gegenteil gewünscht sein kann, um das Risiko zu vermindern, dass der Arbeitnehmer für die entsendende Gesellschaft eine Betriebsstätte im Quellenstaat begründet.