Ob Zeiten als Versicherungszeiten gelten bzw in welche Kategorie von Versicherungszeiten sie einzuordnen sind, ist eine für den Pensionsanspruch bzw dessen Höhe bedeutsame Frage. Der Autor erläutert anhand aktueller Rechtsprechung die Kategorien von Versicherungszeiten, wozu vor dem Inkrafttreten des APG Beitrags- und Ersatzzeiten zählten und geht auf den Begriff der Ersatzzeiten ein, die ab 1. 1. 2005 durch Teilpflichtversicherungen in der Pensionsversicherung abgelöst wurden. Weiters erläutert er den Begriff der Beitragszeiten und die sekundären Leistungsvoraussetzungen, wozu die Erfüllung der Wartezeit zählt. Schließlich setzt sich Gerhartl auch mit der Berücksichtigung ausländischer Zeiten und dem Grundsatz der Zusammenrechnung auseinander und geht näher auf eine aktuelle Entscheidung betreffend die Berücksichtigung von Wartezeitmonaten aus deutscher Rentenversicherung (OGH 22. 10. 2013, 10 ObS 41/13x, ARD 6372/3/2013) ein.