Kürzlich hat der VwGH in Abkehr seiner bisherigen Rechtsansicht entschieden, dass ein günstigerer kollektivvertraglicher Teiler den Ausschluss von Zulagen und Zuschlägen aus der Berechnungsgrundlage für den Überstundenzuschlag rechtfertigen kann und folgt somit dem OGH (siehe VwGH 11. 12. 2013, 2012/08/0217, ARD 6385/11/2014). Mosing stellt die Judikaturentwicklung zum Günstigkeitsvergleich iZm kollektivvertraglichen Überstundenteilern dar, analysiert die zugrunde liegende Gesetzesbestimmung und geht auf den in Form eines Gruppenvergleichs anzustellenden Günstigkeitsvergleich zwischen dem Gesetz (§ 10 AZG) und dem KV ein. Dieser laufe nach Ansicht des Autors darauf hinaus, dass die kollektivvertragliche Zuschlagsregelung für Überstunden nur dann gültig sei, wenn sie für die betroffenen Arbeitnehmer nicht ungünstiger, dh zumindest gleich günstig wie die gesetzliche Regelung ist. Die Höchstgerichte gehen allerdings davon aus, dass die KV-Regelung günstiger sein müsse und Gleichgünstigkeit nicht ausreiche.