Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert werden soll
Regierungsvorlage 29. 4. 2014, 101 BlgNR 25. GP
Die Novelle, ursprünglich Teil des Budgetbegleitgesetzes 2014 (siehe ARD 6392/23/2014 zum ME), soll ab 1. 6. 2014 den von der Aufhebung durch den VfGH betroffenen Bereich der Bemessung der Grunderwerbsteuer neu regeln. Dabei soll einerseits grundsätzlich an der Heranziehung des dreifachen Einheitswerts als Bemessungsgrundlage bei Erwerben im Familienverband festgehalten werden und andererseits sollen zusätzlich zu unentgeltlichen nunmehr auch entgeltliche Vorgänge begünstigt werden.