Das Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl I 2014/13, ARD 6388/23/2014, hat auch Änderungen bei der Besteuerung von Vergleichszahlungen mit sich gebracht; der steuerfreie Teil von Vergleichszahlungen wurde betraglich begrenzt. Nachfolgender Artikel beschäftigt sich mit der abgabenrechtlichen Behandlung von Vergleichszahlungen.