ASVG: § 123 Abs 1 und Abs 5
Kinder eines in Österreich lebenden Versicherten haben Anspruch auf die Leistungen der Krankenversicherung, wenn sie sich im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und dort einen Wohnsitz begründen. Keine Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist ein gewöhnlicher Aufenthalt der Kinder im Inland sowie der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich für die gesamte Familie.