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KV-Vordienstzeitenanrechnung: Begriff der "praktischen Angestelltentätigkeit"

RechtsprechungKollektivverträgeARD 6397/9/2014 Heft 6397 v. 8.5.2014

KV-Zeitschriftenverlage

Als Berufsjahre für die Einstufung in die Gehaltstafel des KV für kaufmännische Angestellte bei Zeitschriftenverlagen nach Punkt A. 6. der Gehaltsordnung sind als "Jahre der praktischen Angestelltentätigkeit" alle Jahre einer praktischen Angestelltentätigkeit, unabhängig von der konkreten Branche, in der die Angestelltentätigkeit ausgeübt wurde, heranzuziehen.

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