Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 wurde der schon in den Jahren davor eingeschlagene Weg, vor der Gewährung einer Invaliditäts- bzw Berufsunfähigkeitspension durch Maßnahmen der Rehabilitation des Versicherten dessen (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erwirken, noch verstärkt (vgl ARD 6292/2/2013). Ziel muss sein, den Gedanken "Rehabilitation vor Pension" im Bewusstsein der Menschen zu verankern. Die einzelnen Aufgaben zur Erhaltung bzw Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit wurden dabei auf die Krankenversicherungsträger, die Pensionsversicherungsträger und das Arbeitsmarktservice aufgeteilt. Der Beitrag zeigt die Schnittstellen zwischen den einzelnen Institutionen auf und erläutert das neue mehrteilige Verfahren. Auch der Umstand, dass die Neuregelungen nur für Personen gelten, die nach 1963 geboren sind, während für früher Geborene die alte Rechtslage weiterhin anzuwenden ist, führt zu weit komplexeren Verfahrensabläufen als früher. Insgesamt erachtet die Autorin die Neuregelung für das sozialpolitische Ziel der Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters als "richtigen Baustein".