DBA-Deutschland: Art 5
EAS-Auskunft des BMF mit Hinweisen zur Frage, ob der bloße Umstand einer Tätigkeitsausübung auf Auslandsmärkten bewirken kann, darin eine bloße Hilfstätigkeit des inländischen Marketingbüros für das deutsche Unternehmen - und damit keine inländische Betriebsstätte - zu sehen.