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Satzung des Kollektivvertrages für das grafische Gewerbe

In aller KürzeARD 6396/2/2014 Heft 6396 v. 2.5.2014

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 4. 2014 (bei monatlicher Lohnzahlung) bzw ab 31. 3. 2014 (bei wöchentlicher Lohnauszahlung) der "Kollektivvertrag - Vereinbarung betreffend die Lohntabellen zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs und die Gehaltstabellen für technische und kaufmännische Angestellte zum KV für das grafische Gewerbe Österreichs", KV 127/2014, zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung), die vom KV-Grafisches Gewerbe erfasst sind sowie persönlich für alle Arbeitgeber, die grafische Erzeugnisse regelmäßig unter Anwendung von in grafischen Unternehmungen üblichen Verfahren herstellen, und deren Dienstnehmer. (BGBl II 2014/85, ausgegeben am 17. 4. 2014)

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