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Firmenparkplatz als "Straße mit öffentlichem Verkehr" iSd StVO

RechtsprechungRechtssplitterARD 6395/31/2014 Heft 6395 v. 24.4.2014

StVO: § 1, § 5, § 99

Bei einem privaten Firmenparkplatz, der bei der Einfahrt weder über eine Abschrankung noch über einen Hinweis auf eine Zugangs- oder Zufahrtsbeschränkung verfügt und der somit von jedermann befahren werden kann und darf, handelt es sich objektiv gesehen um eine "Straße mit öffentlichem Verkehr" iSd § 1 Abs 1 StVO.

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