AngG: § 27 Z 6
GewO 1859: § 82 lit g
Wird eine Arbeitnehmerin durch eine wahrheitswidrige Aussage eines Vorgesetzten gegenüber der Geschäftsführerin des Unternehmens über einen vermeintlichen Austritt der Arbeitnehmerin aus dem Dienstverhältnis in eine belastende und unangenehme Situation gebracht, kann die in einem emotionalen Gespräch erfolgte - wenn auch erhebliche - Beleidigung des Vorgesetzten mit den Worten "Du bist sowieso der Obertrottel" gerade noch als entschuldbar erachtet werden.