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Anmeldung vor Arbeitsantritt

In aller KürzeARD 6395/2/2014 Heft 6395 v. 24.4.2014

Ausgehend von einer im Vorjahr ergangenen VwGH-Entscheidung (VwGH 4. 9. 2013, 2013/08/0156, ARD 6369/7/2013) empfiehlt die NÖGKK den Unternehmen, bei der Anmeldung von Dienstnehmern mittels ELDA vor Arbeitsantritt sofort die Vollmeldung und nicht erst eine Mindestangaben-Anmeldung zu erstatten. Dies habe in der Praxis den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ist, weil das Anmeldeverfahren in einem einzigen Arbeitsschritt durchgeführt wird; außerdem müsse nur ein Meldetermin beachtet werden. Weiters entfalle der Abgleich zwischen den Daten auf der Vollmeldung mit jenen auf der Mindestangaben-Anmeldung und werde die Gefahr von Differenzen zwischen der Mindestangaben-Anmeldung und der Vollmeldung vermieden. (Quelle: NÖDIS Nr 5/April 2014)

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