Fachverband der Bauindustrie 8. 4. 2014
Bauangestellte
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten in der Bauindustrie werden per 1. 5. 2014 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,4 % erhöht. Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart; diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen.