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Bauwirtschaft - KV-Erhöhung ab 1. 5. 2014

Neue VorschriftenArbeitsrechtARD 6394/18/2014 Heft 6394 v. 17.4.2014

Fachverband der Bauindustrie 8. 4. 2014

Bauangestellte

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten in der Bauindustrie werden per 1. 5. 2014 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 2,4 % erhöht. Für die Erhöhung der Ist-Gehälter wurde die traditionelle Parallelverschiebungsklausel vereinbart; diese besagt, dass Überzahlungen über dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt betragsmäßig erhalten bleiben müssen.

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