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ARD - Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis
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Beteiligung des Betriebsrats an Disziplinarkommission nicht erzwingbar
Rechtsprechung
Allgemeines Arbeitsrecht
ARD 6394/10/2014
Heft 6394 v. 17.4.2014
Inhalt
Keine Mitwirkungspflicht des BR
Disziplinarordnung
ArbVG: § 96, § 102
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Stichworte
Betriebsvereinbarung
Disziplinarordnung
Disziplinarstrafe
Mitwirkungsrecht
keine Mitwirkungspflicht
§ 96, § 102 ArbVG
Disziplinarmaßnahme
Betriebsrat