Die Autorin untersucht anhand von zwei praxisnahen Beispielen die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Änderungskündigung eine gesetzliche bzw eine freiwillige Abfertigung steuerbegünstigt abgerechnet und ausbezahlt werden kann. Zunächst erläutert sie die in Rz 1070 LStR definierten Spielregeln, die einzuhalten sind, damit aus Sicht der Finanz das "alte" Dienstverhältnis (fiktiv) als beendet anzusehen ist. Nach aktueller Rechtsansicht des BMF könne bei einer Änderungskündigung auch eine freiwillige Abfertigung − wenn die von der Finanz geforderten Spielregeln eingehalten werden − begünstigt mit 6 % abgerechnet werden. Anschließend geht die Autorin auf zwei aktuelle VwGH-Entscheidungen aus dem Jahr 2013 ein. Aus der Entscheidung 2009/13/0207, ARD 6375/8/2013, gehe etwa eindeutig hervor, dass bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit trotz weitgehend gleich bleibendem Stundensatz die Abfertigung steuerbegünstigt ausbezahlt werden kann. Beim Vergleich, ob eine wesentliche Bezugsreduktion erfolgt ist, sei vom Gesamteinkommen auszugehen.