vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH - Beweislast für Gläubigergleichbehandlung

RechtsprechungGeschäftsführerhaftungARD 6393/16/2014 Heft 6393 v. 10.4.2014

BAO: § 9 Abs 1, § 80

KommStG: § 6a Abs 1

Der Geschäftsführer haftet als Vertreter für nicht entrichtete Abgaben der GmbH nur dann nicht, wenn er die Gläubigergleichbehandlung zu den einzelnen Fälligkeitsterminen der einzelnen Abgaben nachzuweisen vermag - das ist bei der im vorliegenden Fall strittigen Kommunalsteuer und Wiener Dienstgeberabgabe jeweils der 15. des darauffolgenden Kalendermonats (dh monatliche Betrachtung vom 16. des Vormonats bis zum 15. des Fälligkeitsmonats). Dass hier der Geschäftsführer den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht erbringen kann, weil er nach Beendigung seiner Vertretungstätigkeit keinen Zugang mehr zu den dafür erforderlichen Unterlagen hat, ändert an der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger nichts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte