ABGB: § 1431
NÖ LBG: § 62 Abs 4
Wird einer Stationshelferin in einem Krankenhaus von Beginn des Dienstverhältnisses an eine monatliche Turnusdienstzulage iHv zunächst € 120,- brutto ausbezahlt (ausgewiesen am Gehaltszettel als "MLE TD"), obwohl sie keine Turnusdienste leistet, ist sie nicht zur Rückzahlung verpflichtet, wenn sie auf die Richtigkeit der Abrechnung vertrauen durfte. Dies ist zu bejahen, wenn der Stationshelferin beim Vorstellungsgespräch die Höhe ihres Bezugs nicht gesagt werden konnte, sondern sie auf den ersten Bezugszettel verwiesen wurde.