Der VwGH hat kürzlich klargestellt, dass keine Vertretertätigkeit iSd Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (BGBl II 2001/382) vorliegt, wenn ein "EDV-Organisationsberater" im Bankenbereich zwar ua Wartungsverträge vermittelt, aber nicht Rechtsgeschäfte abschließt, er keine ausschließliche Vertretertätigkeit ausübt und den Aufgaben, die nicht unmittelbar Vertretertätigkeit darstellen, auch keine völlig untergeordnete Bedeutung zukommt (VwGH 18. 12. 2013, 2009/13/0261) -> mehr dazu in einer der nächsten Ausgaben des ARD!