Die OÖGKK weist in ihrem aktuellen Newsletter darauf hin, dass es in letzter Zeit vermehrt zu unrichtigen Meldungen und Rückfragen betreffend Pflege- bzw Familienhospizkarenz gekommen ist. Bei der Pflege- bzw Familienhospizvollzeitkarenz oder Pflege- bzw Familienteilzeitkarenz mit geringfügigem Entgelt sind mit dem elektronischen Formular "Meldungen zur Familienhospizkarenz/Pflegekarenz" via ELDA unbedingt der Beginn, sämtliche Änderungen und das Ende zu übermitteln. Eine gesonderte Übermittlung einer Abmeldung des Versicherten auf dem Beitragskonto ist nicht erforderlich. (Quelle: OÖGKK, Newsletter dienstgeber service line, Nr 4/2014)