In BGBl II 2014/55 wurden die neuen Richtwerte pro m2 kundgemacht, die von 1. 4. 2014 bis 31. 3. 2016 mietrechtlich wirksam sind. Diese Erhöhung wirkt sich ab 2015 auch für die Bewertung des Sachbezugs einer Dienstwohnung in der Lohnverrechnung aus. Über die genaue Höhe der zum 1. 1. 2015 anzusetzenden Sachbezugswerte pro m2 werden wir Sie im ARD gegen Jahresende zeitgerecht informieren!