Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welches nationale Arbeitsrecht im Fall von Dienstverhältnissen mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Die Autorin legt die Rechtsfolgen dar, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben bzw welchen Grenzen die freie Rechtswahl unterliegt. So sei im Wege des Günstigkeitsvergleichs zu prüfen, ob nicht zwingende Bestimmungen des lokalen Arbeitsrechts günstiger für den Arbeitnehmer sind als jene des gewählten Arbeitsrechts. Ebenso sei stets auf nationale Eingriffsnormen Rücksicht zu nehmen. Ein abschließender Entscheidungsbaum soll dem Anwender bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts helfen.