HVertrG: § 21 Abs 3
ABGB: § 879
Eine Stichtagsregelung, die den Anspruch eines selbstständigen Handelsvertreters auf Auszahlung einer Mandantenbonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig, weil in diesem Fall bereits "erdientes" Entgelt im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder wegfällt und der Handelsvertreter damit erheblich in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt wird, das Vertragsverhältnis zu beenden (vgl OGH 21 1. 2011, 9 ObA 107/10s, ARD 6124/2/2011).