Bindung der Landesverwaltungsgericht an GKK-Bescheide? In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen Meldeverstößen nach dem ASVG (§ 111 ASVG) war der UVS (eine Verwaltungsbehörde) bisher aufgrund der VwGH-Rechtsprechung an die Vorfragenentscheidung des zuständigen Krankenversicherungsträgers gebunden, dass überhaupt ein (meldepflichtiges) Beschäftigungsverhältnis vorlag. Nach der Neuorganisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat nunmehr das LVwG Wien in einem solchen Verfahren die Revision an den VwGH zugelassen, damit die Fragen geklärt werden können, ob das Verwaltungsgericht in gleicher Weise dieser Bindungswirkung unterliegt bzw ob diese Bindungswirkung auch besteht, wenn die Vorfragenentscheidung augenscheinlich nicht mängelfrei erlassen wurde (LVwG Wien 22. 1. 2014, VGW-041/003/4225/2014; VGW-041/V/003/20505/2014).