Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert werden soll
Ministerialentwurf 3. 3. 2014, 8/ME NR 25. GP → Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Mit 1. 1. 2014 wurde zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Verpflichtungen das Pflegekarenzgeld als neue Sozialleistung eingeführt (vgl ARD 6343/2/2013). Dieses gebührt für die Dauer einer Pflegekarenz, einer Pflegeteilzeit oder einer Familienhospizkarenz als Einkommensersatz.