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Lehrlingsentschädigung für Sportadministratoren

In aller KürzeARD 6389/1/2014 Heft 6389 v. 13.3.2014

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes beim BMASK vom 4. 3. 2014 wurde die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Sportadministration mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2014 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 513,20, im 2. Lehrjahr € 671,- und im 3. Lehrjahr € 939,20. (BGBl II 2014/45, ausgegeben am 5. 3. 2014)

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